Neuigkeiten

Personenbeschränkungen im Handel aufgrund der Corona-Verordnungen

von Cäcilia B.

Mit heutigem Datum gilt im Handel: pro Kundin/Kunde muss eine Verkaufsfläche von 20 m² zur Verfügung stehen. Dies zu kontrollieren kann sehr mühsam sein. Nicht jeder Kunde liest z.B. die Anweisungen an den Shopeingängen, dass JEDE Person einen der vorher abgezählten Einkaufskörbe, Schuhlöffel o.ä. ins Geschäft mitnehmen soll, um die erlaubte Personenanzahl kontrollieren und begrenzen zu können. Wenn man dabei erwischt wird, dass man zu viele Personen in den Shop gelassen hat, kann das schnell teuer werden.

Zur Lösung dieses Problems können Kundenfrequenzzähler beitragen, die zum einen die Anzahl der im Shop befindlichen Personen erfasst und weiters "Alarm schlägt", wenn die erlaubte Anzahl von Kunden erreicht ist. Dies geschieht entweder auf dem Display des Kundenfrequenzzählers oder aber in der dazugehörigen App am Handy, Tablet oder PC des Shopbetreibers oder Managers. 

Der große Vorteil dieser Technik ist, dass wirklich alle Personen, die die Geschäftsräume betreten, erfasst werden und dies ganz automatisch. Das stellt natürlich eine große Erleichterung für die Mitarbeiter dar, die sich dann wieder auf ihre Kernaufgaben konzentrieren können. 

Die Kundenfrequenzzähler können entweder in eine bestehende Warensicherungsanlage integriert werden oder als Einzelgerät installiert und programmiert werden.

Wie das Ganze genau funktioniert und für Ihre Gegebenheiten adaptiert werden kann, erklären wir Ihnen gerne in einem kostenlosen und unverbindlichen Beratungsgespräch. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme über office@warensicherung-wuensch.com.

 

Zurück